Im ersten Telefonat zum Kennenlernen finden wir heraus, welche Abrechnungsmöglichkeiten es gibt.

Abrechnung Hebammenleistungen

Meine Hebammenleistungen rechne ich direkt mit Deiner Krankenkasse ab.

Du kannst eine bestimmte Anzahl von Kontakten mit Hebammen auf Kosten Deiner Krankenkasse in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Hebammengebührenordnung per Hausbesuch, per Telefon oder auch per Videosprechstunde.

Solltest Du mehrere Hebammen in Anspruch nehmen, ist es daher gut, den Überblick zu behalten.

Beispielsweise in der Schwangerschaft:

  • zwölf kurze Beratungen auch mittels Telefon
  • bis zu drei Stunden am Tag Termine bei Vorwehen oder Schwangerschaftsbeschwerden

Oder im Wochenbett:

  • zwei Kontakte täglich in den ersten zehn Tagen nach der Geburt
  • sechzehn weitere Kontakte in den ersten drei Monaten
  • acht Kontakte in der Stillzeit

Abrechnung Heilpraxisleistungen

Heilpraxisleistungen rechne ich nach Möglichkeit direkt mit Deiner Krankenkasse ab. Möchtest Du über den Rahmen der Hebammengebührenordnung hinaus meine Hilfe in Anspruch nehmen, liegt mein Stundensatz je angefangener Stunde bei 60,- €.

Solltest Du privat krankenversichert sein, kläre bitte, ob Heilpraktikerleistungen der Ziffer 19 «Psychotherapie» aus der HP-Gebührenordnung erstattet werden. Anderenfalls sind die Behandlungskosten privat zu entrichten.