Abrechnung

Du kannst eine bestimmte Anzahl von Kontakten mit Hebammen auf Kosten Deiner Krankenkasse in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Hebammengebührenordnung per Hausbesuch, per Telefon oder auch per Videosprechstunde. Zum Beispiel:

In der Schwangerschaft:

  • zwölf kurze Beratungen auch mittels Telefon
  • bis zu drei Stunden am Tag Termine bei Vorwehen oder Schwangerschaftsbeschwerden

Im Wochenbett:

  • zwei Kontakte täglich in den ersten zehn Tagen nach der Geburt
  • sechzehn weitere Kontakte in den ersten drei Monaten
  • acht Kontakte in der Stillzeit

Nach Buchung einer Wahlleistung Videosprechstunde erhältst Du von mir in der Bestätigungsmail einen Behandlungsvertrag und eine Versichertenbestätigung oder gegebenenfalls eine Rechnung.

Die Versichertenbestätigung brauchen wir, wenn meine Leistungen durch Deine Krankenkasse gezahlt werden.

Die Rechnung ist für über die Hebammengebührenordnung hinausgehende Inanspruchnahme meiner Unterstützung. Das hängt davon ab, wieviel Du von dem genannten Kontingent mit anderen Hebammen verbraucht hast.

Solltest Du mehrere Hebammen in Anspruch nehmen, ist es daher gut, den Überblick zu behalten.

Im ersten Telefonat zum Kennenlernen finden wir heraus, welche Vorgehensweise wir nutzen können.

Ruf mich gerne an: