Abrechnung

Du kannst eine bestimmte Anzahl von Kontakten mit Hebammen auf Kosten Deiner Krankenkasse in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Hebammengebührenordnung per Hausbesuch, per Telefon oder im Rahmen der Pandemiemaßnahmen auch per Videosprechstunde. Zum Beispiel:

In der Schwangerschaft:

  • zwölf kurze Beratungen auch mittels Telefon
  • bis zu drei Stunden am Tag Termine bei Vorwehen oder Schwangerschaftsbeschwerden

Im Wochenbett:

  • zwei Kontakte täglich in den ersten zehn Tagen nach der Geburt
  • sechzehn weitere Kontakte in den ersten drei Monaten
  • acht Kontakte in der Stillzeit

Nach Buchung einer Wahlleistung Videosprechstunde erhältst Du von mir eine Rechnung. Diese kannst Du nach Bezahlung bei Deiner Krankenkasse einreichen und bekommst gegebenenfalls das Geld zurück.

Das hängt davon ab, wieviel Du von dem genannten Kontingent mit anderen Hebammen verbraucht hast. Solltest Du mehrere Hebammen in Anspruch nehmen, ist es daher gut, den Überblick zu behalten.

Du hast Fragen? Ruf mich gerne an: